
19.02.2008
Köln, den 10. März 2007
Hafengegner reichen Klage ein
Der Kampf der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Ausbau des Godorfer Hafens geht vor Gericht weiter. Ihre Klage gegen den Ratsbeschluss vom 29. Januar 2008, der das Bürgerbegehren als unzulässig bewert, wurde von Rechtsanwalt Norbert L. Jedrau aus Essen mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Dr. Giesecke (Lenz & Johlen) beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Weitere Informationen: Helmut Feld, Tel.: 0170 230 95 17
21. Februar 2008
Zur Zeit wird die Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung unseres Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht Köln vorbereitet und bis zum Ende der Klageeinreichungsfrist am 6. März 2008 eingereicht.
Die Rede von Jörg Frank in der Ratsitzung am 29. Januar 2008 liegt nun als Wortprotokoll vor.
4.3.1 Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens
0205/2008
Jörg Frank (Bündnis 90/Die Grünen):
Herr Oberbürgermeister!
Werte Damen und Herren!
Es geht um die rechtliche und politische Würdigung des vorliegenden Bürgerbegehrens – nicht etwa um das Für und Wider des Hafenausbaus. Daher werde ich ausschließlich auf die vorliegenden Rechtsgutachten des Oberbürgermeisters und SPD-Fraktion eingehen.
Der externe Gutachter des Oberbürgermeisters und sein Rechtsamt haben im Wesentlichen drei Gründe vorgebracht, warum dieses Bürgerbegehren, das breite Unterstützung findet, nicht zulässig ist.
Der erste Grund ist: Es sei nicht auf eine Sachentscheidung gerichtet.
Der zweite Grund ist: Es sei unzulässig, weil es auf eine Angelegenheit abzielt, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden ist.
Als dritter Grund wird der Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit der HGK angeführt. Das sind die entscheidenden Punkte. Soweit ich mir das Gutachten der Kollegen der SPD, das ja auch von zwei externen Juristen erstellt wurde, anschauen konnte, decken sich diese Darlegungen weitgehend in der Begründung, sodass ich insgesamt dazu Stellung nehmen kann.
Zum Ersten: Die Schlussfolgerung, das Bürgerbegehren sei nicht auf eine Sachentscheidung gerichtet, weil der Rat lediglich den Wunsch des Ausbaus äußere und daher der aufzuhebende Ratsbeschluss keine vollstreckungsfähigen Inhalte habe, greift unseres Erachtens und nach Auffassung derjenigen, die uns rechtlich beraten, völlig zu kurz.
Der Ausspruch des Rates für den Ausbau des Godorfer Hafens stellt nicht bloß lediglich ein politisches Votum oder einen Wunsch dar, der nach der Rechtsprechung des OVG Münster eben keine hinreichende Sachentscheidung für ein Bürgerbegehren darstellen würde. Offenbar beruht diese irrige Auffassung der OB-Gutachter darauf, dass ihr Rechtsgutachten lediglich isoliert den Wortlaut des Ratsbeschlusses bewertet, ohne die Umstände, die zu diesem Ratsbeschluss geführt haben, in Betracht zu ziehen.
Vorangegangen war diesem Ratsbeschluss nämlich eine spezielle Entwicklung. Nachdem das Planfeststellungsverfahren durch Beschluss abgeschlossen war, wurde von der Politik die Frage der Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus kontrovers diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob der Rat trotz des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses tatsächlich den Auftrag gibt, den Ausbau zu realisieren. Darüber hat es Verhandlungen im Rat und im Hauptausschuss gegeben; die Beteiligten wissen dies. Die Fraktionen im Rat haben sich schließlich darauf geeinigt, ein Gutachten einzuholen ‑ das war ein Beschluss des Hauptausschusses ‑, das die Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus prüfen sollte, und auf Grundlage dieses Gutachtens sollte dann entschieden werden, ob der Hafenausbau realisiert wird. Der Rest ist bekannt. Die HGK erklärte in diesem Zusammenhang übrigens, dass sie von dem Planfeststellungsbeschluss nur Gebrauch machen werde, wenn dem Ausbau durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zugestimmt werde; siehe dazu Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.07.2007.
Diese Umstände sind im Sachverhalt des Rechtsgutachtens des Oberbürgermeisters überhaupt nicht berücksichtigt worden. Daraus ergibt sich jedoch, dass die Formulierung „Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse des Gutachtens über die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit zur Kenntnis und spricht sich für den Ausbau aus“ nicht lediglich ein politisches Votum war, sozusagen eine unverbindliche Resolution, sondern dass an den Rat die Frage gestellt wird: Wird der Planfeststellungsbeschluss ausgenutzt, wird in dem Rahmen investiert oder nicht? Diese Frage hat die HGK im Übrigen an den Rat und an die Verwaltung gestellt, um sicherzugehen, dass sie dieses Ziel tatsächlich erreichen kann oder nicht. Insofern ist der erste Grund, den die Rechtsgutachter des OB und der SPD hier dargetan haben, nämlich dass es keine Sachentscheidung sei, nicht zielführend. Wir sind der Meinung: Rechtlich gesehen trägt dieses Argument überhaupt nicht.
Zum Zweiten: der Ausschlussgrund nach § 26 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Im Gutachten des Oberbürgermeisters, aber auch in dem von der SPD beauftragten, wird dies für unzulässig gehalten, da es auf eine Angelegenheit gerichtet sei, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei. Es ist aber zu beachten, dass der vorliegende Fall besonders gelagert ist. Es geht nicht darum, dass der Rat eine planerische Entscheidung über ein planfeststellungsbedürftiges Vorhaben trifft. Vielmehr wurde die Entscheidung über die Realisierung eines solchen Projektes dem Rat freiwillig von der HGK zur Zustimmung zugestellt. Wenn aber dem Rat die Entscheidung darüber durch einen Dritten übertragen wird ‑ in diesem Fall durch die HGK ‑, so ist nicht ersichtlich, warum diese Entscheidung ausschließlich durch den Rat und nicht auch, wie es auch die Gemeindeordnung vorsieht, durch die Bürgerschaft getroffen werden kann. Schließlich geht es nicht um eine planerische Entscheidung, sondern lediglich um die Frage, ob aus wirtschaftlichen Gründen vom Planfeststellungsbeschluss Gebrauch gemacht werden soll. Wie Sie wissen, gibt es in der Bundesrepublik eine Reihe großer Projekte, die zwar planfestgestellt sind, aber nie gebaut wurden. Das hatte die unterschiedlichsten Gründe: fehlende politische Mehrheiten, kein Geld usw.
Zum dritten und letzten Grund: Dieser ist eigentlich sehr einfach zu widerlegen: Die HGK ist ein öffentliches Unternehmen und gehört weitestgehend der Stadt Köln. Wenn nun hier die unternehmerische Freiheit eingeschränkt wäre, müssten wir sämtliche Ratsbeschlüsse dieser Wahlperiode, inklusive dem zu den KölnBädern, annullieren. Wir geben dauernd Anweisungen an die Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und wer da sonst noch kreucht und fleucht, indem wir sagen: Mache dies so, mache jenes so. Denn wir üben Eigentümerfunktionaus.
Zum Schluss: Wir sind der Meinung, dass es ein Armutszeugnis für die Ratsmehrheit und auch für die Verwaltung ist, diese über 20 Jahre dauernde Auseinandersetzung jetzt auf die Gerichte abzuschieben, anstatt die große Chance zu ergreifen, diese Frage, die so umstritten ist, durch die Bürgerschaft selbst entscheiden zu lassen. Das ist rechtlich möglich, aber dazu wäre eine andere Entscheidung notwendig. Deshalb plädieren wir dafür ‑ wir werden auch so abstimmen ‑, das Begehren für zulässig zu erklären und einen Bürgerentscheid einzuleiten. Sollte sich dafür keine Mehrheit finden, was absehbar ist, werden wir natürlich die Bürgerinitiativen voll umfänglich unterstützen in ihren weiteren Begehren, aber auch auf dem Weg, der dann vor die Gerichte führt. Das ist zwar traurig, wird dann aber wohl unvermeidlich sein.
Danke.
29.01.2008
18.1.2008
Unser demokratisches Bürgerbegehren wurde am 17. 1. 2008 von Oberbürgermeister F. Schramma für unzulässig erklärt.
Hiermit folgt der OB Schramma in seiner Rechtsauffassung der unseligen Tradition seines Vorgängers als Oberstadtdirektor und heutigem Esch-Oppenheim Managers Lothar Ruschmeier (mehr...).
Die Unzulässigkeit stützt sich auf ein mit immensen Kosten verbundenen externes Gefälligkeitsgutachten einer Aachener Anwaltskanzlei. Die in der Stadt vorhandene Rechtskompetenz des Rechtsamtes der Stadt Köln wurde nicht heran gezogen. Hier wäre ja vielleicht ein positives Votum ergangen.
Der Rat der Stadt Köln ist von uns Bürgern demokratisch gewählt worden zu unserer Vertretung und nicht zur Vertretung von Partikularinteressen.
Wir erwarten vom Rat der Stadt Köln am 29. 1. 2008 dem demokratischen Votum von 38.000 Wählern zu folgen und trotz der negativen Verwaltungsvorlage einem Bürgerbegehren aus Respekt und Verantwortungsbewußtsein zuzustimmen.
Wie die HGK in vollem Vertrauen auf den Rat baut, zeigt sich in einem Bericht der Kölnischen Rundschau vom 18. 1. 2008 zu einem Beitrag von HGK Vorstand H. Leonhardt in einer öffentlichen Sitzung der SPD am 15. 1. 2008 in Godorf. Zitat: Sollte das Bürgerbegehren
im Rat grünes Licht erhalten, würde sein Unternehmen dagegen klagen.
Köln, den 02.12.2007
Liebe Unterstützer des Bürgerbegehrens,
Danke Ihnen und all den 37.808 Kölner Bürgern, die mit ihrer Unterschrift diesen überwältigenden Erfolg des Bürgerbegehrens ermöglicht haben. Mit der Nachlieferung am 30.11.07 sind es statt 35.828 letztlich 37.808 Unterschriften geworden. Bei der Kommunalwahl 2004 hätte das erstaunlichen 10,6 % der abgegebenen Stimmen in ganz Köln entsprochen.
Danke den vielen, vielen aktiven Helfern:
Viele von Ihnen, die wir leider nicht persönlich kennenlernen konnten, haben von sich aus die Initiative ergriffen und Unterschriften gesammelt in der Familie, bei Arbeitskollegen oder bei Kunden. Viele in den befreundeten Organisationen haben trotz herbstlichem Wind und Wetter mit dem Klemmbrett Tag um Tag den Kontakt mit den Bürgern gesucht oder die Aktivitäten vorbereitet, kreativ mitgestaltet, musikalisch unterlegt und vor allem auch finanziell unterstützt.
Dies gibt uns die Zuversicht, auch einen Bürgerentscheid erfolgreich zu gestalten.
25.11.2007
23.11.2007
lesen Sie auf der Website der BI Hochwasser oder im umweltjournal
BILDERGALERIE 1 - Fotos der „No Hafen” Show (TK)
BILDERGALERIE 2 - Fotos der „No Hafen” Show (CT)
16.10.2007
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 15.10.2007 auf ihrer Sitzung im Bezirksrathaus beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen erklärt sich mit dem Anliegen des Bürgerbegehrens „Kein Ausbau des Godorfer Hafens!“ solidarisch.
Der Beschluss wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion gefasst.